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   VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02   

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VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2002,14948)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.2002 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2002,14948)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2002,14948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung wegen Zurückstellung eines Baugesuchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Denn danach beseitigt die aufschiebende Wirkung die Wirksamkeit des angefochtenen Verwaltungsakts nicht (vgl. Urteil vom 17.08.1995 -3 C 17.94-, BVerwGE 99, 109 ff.), so dass der Zurückstellungsbescheid ungeachtet seiner Vollziehbarkeit der Erteilung einer mehr als nur vorläufigen Genehmigung entgegen steht.

    Demgegenüber ist die strenge Wirksamkeitstheorie, nach der die aufschiebende Wirkung die Wirksamkeit des Verwaltungsakts während ihrer Dauer aufhebt, der Verwaltungsakt also erst zum Zeitpunkt des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung (ex nunc) wirksam wird (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Rd.Nr. 22 zu § 80), wegen der mit ihr einhergehenden "Übersicherung" abzulehnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.1961 -VIII C 398.59-, BVerwGE 13, 1 ff. und vom 17.08.1995, aaO).

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 206/00

    Fortsetzung der Bearbeitung eines Baugesuchs nach Widerspruch gegen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Zunächst ist eine bei Wiederherstellung des Suspensiveffekts möglicherweise bestehende Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde zur (vorläufigen) unverzüglichen Weiterbearbeitung des Baugenehmigungsantrages (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.07.2001 -III ZR 206/00-, NVwZ 2002, 123 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 21.11.1994 -2 S 28.94- NVwZ 1995, 399) auch in einer einstweiligen Verpflichtung der Behörde zur vorläufigen Gestattung des Bauvorhabens nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO enthalten.

    Gleiches gilt für die bereits oben angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.07.2001 (aaO), in der ein Amtshaftungsanspruch in Wahrheit nicht an eine -trotz aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der dortigen Bauherrin gegen den ergangenen Zurückstellungsbescheid- von der Behörde unterlassene Weiterbearbeitung des Baugesuchs im allgemeinen, sondern an die unterlassene (uneingeschränkte) Genehmigungserteilung geknüpft wird.

  • VG Sigmaringen, 28.01.1999 - 4 K 1373/98

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugesuchs; Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Diese strenge Wirksamkeitstheorie liegt aber erkennbar der Auffassung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Beschluss vom 28.01.1999 -4 K 1373/98-, VBlBW 1999, 432, 433) zugrunde, die dem Bauherrn durch den Sofortvollzug eines Zurückstellungsbescheides entzogene vorläufige Rechtsposition auf zeitnahe (abschließende) Entscheidung über seinen Bauantrag (§ 54 Abs. 4 LBO) könne durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden.

    Soweit schließlich das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Beschluss vom 28.01.1999 (aaO) auf die im Vergleich zu einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO erhöhten rechtlichen Anforderungen und damit einhergehend geringeren Erfolgsaussichten eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO verweist, vermag dies ein selbstständiges Rechtsschutzbedürfnis für eine Aussetzung des Sofortvollzuges nicht zu begründen.

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Demgegenüber ist die strenge Wirksamkeitstheorie, nach der die aufschiebende Wirkung die Wirksamkeit des Verwaltungsakts während ihrer Dauer aufhebt, der Verwaltungsakt also erst zum Zeitpunkt des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung (ex nunc) wirksam wird (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Rd.Nr. 22 zu § 80), wegen der mit ihr einhergehenden "Übersicherung" abzulehnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21.06.1961 -VIII C 398.59-, BVerwGE 13, 1 ff. und vom 17.08.1995, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Darüber hinaus läge -ein Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin für eine gerichtliche Aussetzungsentscheidung unterstellt- auch ein die Behörde zur Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO ermächtigender Dringlichkeitsgrund (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997, VBlBW 1997, 390, 391 f.) vor.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1998 - 5 S 465/98

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde; Entfall

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Zum anderen vermag der nach § 42 Abs. 1 S. 2 GO allumfassend und unbeschränkbar vertretungsberechtigte Bürgermeister im Außenverhältnis eine solche Antragstellung unabhängig von seiner gemeindeinternen Entscheidungszuständigkeit wirksam vorzunehmen (vgl. zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.05.1998 -5 S 465/98-, NVwZ 1999, 442 ff.; Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 4. Aufl. 1995, Rd.Nr. 8 f. zu § 42).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 3 S 87/96

    Zurückstellung von Baugesuchen - Verpflichtungsklage auf Erteilung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Ebenso wie im Falle einer endgültigen Ablehnung seines Baugenehmigungsantrages ist der Bauherr daher im Hauptsacheverfahren darauf verwiesen, gegen einen Zurückstellungsbescheid für ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben mit der Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung vorzugehen; für eine -isolierte- Anfechtungsklage fehlt demgegenüber das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.09.1998 -3 S 87/96-, VBlBW 1999, 216, 217; ebenso Ernst-Zinkahn-Bielenberg, aaO m.w.N. zum Streitstand).
  • OVG Berlin, 21.11.1994 - 2 S 28.94

    Verwaltungsprozeßsrecht: Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Zunächst ist eine bei Wiederherstellung des Suspensiveffekts möglicherweise bestehende Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde zur (vorläufigen) unverzüglichen Weiterbearbeitung des Baugenehmigungsantrages (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26.07.2001 -III ZR 206/00-, NVwZ 2002, 123 f.; OVG Berlin, Beschluss vom 21.11.1994 -2 S 28.94- NVwZ 1995, 399) auch in einer einstweiligen Verpflichtung der Behörde zur vorläufigen Gestattung des Bauvorhabens nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO enthalten.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1996 - 11 S 73/96

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Aussetzungsverfahren hinsichtlich einer sofort

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Denn eine Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO brächte dem Bauwilligen gegenüber einer einstweiligen Anordnung keinen rechtlichen oder tatsächlichen Vorteil (vgl. zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im Verfahren nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.02.1996, InfAuslR 1996, 277):.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1991 - 3 S 2931/91

    Baugenehmigung - einstweilige Anordnung auf Erteilung - Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.06.2002 - 6 K 677/02
    Denn sie hat nicht glaubhaft gemacht, dass sie hinsichtlich der erstrebten Gestattung ihres Bauvorhabens mit so überwiegender Wahrscheinlichkeit sowohl einen Anordnungsgrund als auch einen Anordnungsanspruch besitzt, dass die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache - auch unter Berücksichtigung ihres Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG- zur Vermeidung schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteile gerechtfertigt wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.12.1991 -3 S 2931/91-, VBlBW 1992, 179, 180).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 3 S 1517/02

    Eilrechtsschutz des Bauherrn gegen Zurückstellungsbescheid

    Die Beschwerde der Antragsstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 6. Juni 2002 - 6 K 677/02 - wird zurückgewiesen.
  • VG Stuttgart, 15.10.2009 - 6 K 2490/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

    Die Frage, ob für einen isolierten Antrag nach § 80 Abs. 5VwGO gegen einen für sofort vollziehbar erklärten Zurückstellungsbescheid ein Rechtsschutzbedürfnis anzuerkennen ist, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zwar umstritten (vgl. zur gegenteiligen Ansicht: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.08.2002 - 3 S 1517/02 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.09.1998 - 3 S 87/96 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.06.2002 - 6 K 677/02 -, juris) .
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   FG Niedersachsen, 16.10.2007 - 6 K 677/02   

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https://dejure.org/2007,53201
FG Niedersachsen, 16.10.2007 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2007,53201)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.10.2007 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2007,53201)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 6 K 677/02 (https://dejure.org/2007,53201)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 22.09.2008 - I B 220/07

    Bewertung teilfertiger Bauten auf fremdem Grund - Ablehnung eines Antrags auf

    Die dagegen erhobene Klage hatte in Bezug auf das Streitjahr 1994 Erfolg; hinsichtlich der das Streitjahr 1993 betreffenden Bescheide hat das Niedersächsische Finanzgericht (FG) die Klage indes mit Urteil vom 16. Oktober 2007 6 K 677/02 abgewiesen.
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